DMP COPD
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Birgit Gaumnitz Mo, Di, Do, Fr. 040 / 22 802 - 889 birgit.gaumnitz@kvhh.de Monika Marks 040 / 22 802 - 603 monika.marks@kvhh.de Lucas Rathke 040 / 22 802 - 358 lucas.rathke@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
Antrag auf Teilnahme am DMP COPD
- Ein vollständiger DMP COPD Antrag umfasst das Antragsformular und das Gebührenformular.
- Das Unterschriftenformular für eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist nur mit einzureichen, wenn es sich bei Ihrer Praxiskonstellation auch um eine BAG handelt.
FormulareAntragsformular DMP COPDJetzt ansehen (PDF | 117 KB)FormulareGebühren zum Antrag zur Teilnahme am Vertrag DMP COPDJetzt ansehen (PDF | 114 KB)Antrag auf Schulungsgemeinschaft
- Eine Schulungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Ärzte, die gemeinsam an einem Ort die DMP-Schulungen durchführen.
- Eine Schulungsgemeinschaft kann für Diabetes Typ I, Diabetes Typ II, Asthma/COPD oder KHK – Schulungen beantragt werden.
- Voraussetzung für die Beantragung einer Schulungsgemeinschaft ist, dass jeder Arzt der an einer Schulungsgemeinschaft teilnehmen möchte, auch über die entsprechende Schulungsgenehmigung verfügt.
- Schulungen für Diabetes Typ I, Diabetes Typ II sowie KHK werden mit einem gesonderten Schulungsantrag beantragt. Im DMP Asthma/COPD Schulungen können mit der Teilnahmeerklärung beantragt werden.
- (Näheres zur Bildung einer Schulungsgemeinschaft, finden Sie auch unter „Rechtliche Grundlagen und Vereinbarungen“ g Grundsätze der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg zur Bildung von Schulungsgemeinschaften für Diabetiker Schulungen, Schulungen für Patienten mit Koronarer Herzkrankheit sowie Schulungen für Patienten mit Asthma und COPD).
- Antragsberechtigt
koordinierende Vertragsärzte (hausärztlich tätig)
§ 3 DMP-Vertrag COPD- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärzte für Innere Medizin
- Praktische Ärzte
- Ärzte ohne Gebietsbezeichnung
pneumologisch qualifizierte Vertragsärzte
(fachärztlich tätig)
§ 4 DMP-Vertrag COPD
- Fachärzte für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Pneumologie
- Fachärzte für Lungen- und Bronchialheilkunde
- Lungenärzte
- Fachärzte für Innere Medizin mit der Berechtigung zum Führen der Teilgebietsbezeichnung „Lungen- und Bronchialheilkunde“
- Erforderliche Ausstattung (die Bestätigung erfolgt mit der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung)
koordinierende Ebene (hausärztlich)
- keine
pneumologisch qualifizierte Ebene (fachärztlich)
Möglichkeit zur Durchführung von:
- Spirometrien einschließlich Atemwegswiderstandsmessung
- Ganzkörperplethysmographien
- Laborchemischen Untersuchungen, insbesondere Blutgase
- Nachweis über die Zusammenarbeit mit einem Krankenhaus mit Schwerpunktabteilung Pneumologie (zu Beginn der Teilnahme einmalig nachzuweisen).
- EBM Kapitel / GOP
Koordinierender Hausarzt: 99427, 99428, 99429C
Facharzt/ Pneumologe: 99430C
Schulung COPD: 99435, 99436, 99437
Tabakentwöhnung: 99438C
- Schulungen
- Das Ambulante Fürther Schulungsprogramm für Patienten mit chronischer obstruktiver Bronchitis und Lungenemphysem (AFBE, eine Umbenennung von COBRA)
Patientenschulungen sind genehmigungspflichtig. Die angebotenen DMP-COPD Schulung ist in der Anlage 11 b des Vertrages geregelt.
Die Schulungen können mit der Teilnahmeerklärung beantragt werden und das jeweilige Schulungszertifikat muss in Kopie für den Arzt und ggf. der "Helferin" mit eingereicht werden.
- Gespräch zur Tabakentwöhnung
"Motivierendes Patientengespräch zur Rauchentwöhnung" ist eine Leistung des DMP COPD Vertrages die ab 01.04.2019 (einmalig bei rauchenden Patienten) durchgeführt und abgerechnet werden kann.
Sofern die Leistung beantragt und die Qualifikation zum Thema "Motvational- Interviewing- Technik" / "Motivierende Gesprächsführung" nachgewiesen wurde.
Z.B. durch die Teilnahme am:
- Curriculum "Qualifikation Tabakentwöhnung" der Bundesärztekammer oder
- Curriculum "Change-Talk zur Tabakentwöhnung"
- gleichwertige Kenntnisse der "Motivational-Interviewing-Technik" / "Motivierende Gesprächsführung"
Die Gesprächsleistung "Tabakentwöhnung" kann mit der Teilnahmeerklärung beantragt werden und der jeweilige Qualifikationsnachweis muss in Kopie für den Arzt mit eingereicht werden.
- Fortbildung Tabakentwöhnung 2024
Über den nachfolgenden Link kommen Sie zu der Anmeldung der diesjährigen Fortbildung für die Qualifikation der
Gesprächsleistung "Tabakentwöhnung" bei der Ärztekammer Hamburg.
www.aerztekammer-hamburg.org/akademieveranstaltungen.html?kathaupt=11&knr=24A0150
- Patientendokumentation
Die Einschreibung der Patienten erfolgt manuell auf Einschreibebögen.
Die Datenübermittlung an DAVASO GmbH in Leipzig erfolgt auf elektronischem Wege (eDMP).
DAVASO GmbH , Abteilung DMP-HH,
Postfach 50 07 53, 04304 Leipzig.