Die Teilnahme an Fortbildungen und/oder Qualitätszirkeln.
Umfang der Überprüfung
Koordinierende Ebene:
Mindestens einmal jährliche Teilnahme an einem anerkannten pneumologischen Qualitätszirkel
und/oder
mindestens einmal jährliche Teilnahme an Asthma bzw. COPD spezifischen Fortbildungen. Die Fortbildungen müssen von der Ärztekammer anerkannt sein.
Fachärztliche Ebene:
Mindestens einmal jährliche Teilnahme an einem anerkannten pneumologischen Qualitätszirkel (mind. 8 Stunden/ 8 Punkte)
und/oder
mindestens einmal jährliche Teilnahme an Asthma bzw. COPD spezifischen Fortbildungen (mind. 8 Stunden/ 8 Punkte). Die Fortbildungen müssen von der Ärztekammer anerkannt sein.
Überprüfung
Aufgrund bereits eingereichter Teilnahmebescheinigungen bei der KV Hamburg bzw. durch die Übermittlung der Fortbildungsdaten von der Ärztekammer Hamburg werden die Nachweise überprüft.
Ergebnisse
Sind die geforderten Fortbildungen unter Berücksichtigung der Datenweitergabe der Ärztekammer erfüllt, bekommt der Arzt dieses bestätigt.
Sind die geforderten Fortbildungen nicht erfüllt, wird der Arzt aufgefordert die Unterlagen nachzureichen. Sollten keine Unterlagen eingehen, ist die KV Hamburg/Gemeinsame Einrichtung berechtigt, die Teilnahme aufzuheben.