
Arthroskopie
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- Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Katharina Flindt 040 / 22 802 - 461 katharina.flindt@kvhh.de Cornelia Wehner 040 / 22 802 - 602 cornelia.wehner@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
qualitaetssicherung@kvhh.de - Stichprobenprüfung
- Was wird überprüft?
Die schriftliche und bildliche Patientendokumentation.
Umfang der ÜberprüfungFür die zufallsgesteuerten Stichprobenprüfungen nach § 5 Absatz 1 sind kalenderjährlich mindestens vier Prozent der den betreffenden Leistungsbereich in einem Jahr abrechnenden Ärztinnen und Ärzte zu überprüfen.
Dokumentationen für die StichprobenprüfungDie Stichprobenprüfung erfolgt auf der Grundlage der schriftlichen und der bildlichen Dokumentationen von arthroskopischen Operationen am Knie- oder Schultergelenk.
- Die schriftliche Dokumentation umfasst den Operationsbericht.
- Die bildliche Dokumentation umfasst die während der arthroskopischen Operation erstellten Einzelbilder, Videos oder Teilsequenzen.
ÜberprüfungIm Rahmen der Stichprobenprüfung in dem Bereich arthroskopische Operationen an Knie- oder Schultergelenk werden folgende Aspekte überprüft:
1. die fachgerechte Indikationsstellung,
2. die fachgerechte Durchführung der arthroskopischen Operation,
3. die nachvollziehbare Dokumentation der arthroskopischen Operation und
4. die Zuordnungsfähigkeit der schriftlichen und bildlichen Dokumentation zu einer Patientin oder einem Patienten.
ErgebnisseFür die Dokumentation jedes Patienten wird eine Einzelbewertung durchgeführt. Auf der Grundlage der Einzelbewertungen wird eine Gesamtbewertung aller eingereichten Dokumentationen anhand der Beurteilungskategorien gebildet.
Beurteilungskategorien
- keine Beanstandungen
- geringe Beanstandungen
- erhebliche Beanstandungen
- schwerwiegende Beanstandungen