
Genehmigung
Arthroskopie
- Ansprechpartner
- Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Birgit Gaumnitz Mo, Di, Do, Fr 040 / 22 802 - 889 birgit.gaumnitz@kvhh.de Lucas Rathke 040 / 22 802 - 358 lucas.rathke@kvhh.de Monika Zieminski 040 / 22 802 - 603 monika.zieminski@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
genehmigung@kvhh.de - Antragsformular
- Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
- Fachärzte für Orthopädie
- Fachärzte für Chirurgie
- EBM Kapitel / GOP
31141 - 311477 einschl. der OP Leistungen
Kapitel 31.2
- Räumliche und apparative Voraussetzung
Die organisatorischen, baulichen, Apparativ-technischen und hygienischen Voraussetzungen sind nachzuweisen.
- zusätzliche Anforderungen
- die Bescheinigung über die fakultative Weiterbildung „Spezielle Orthopädische Chirurgie“ im Gebiet Orthopädie nachweisen
oder
- einen Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung „Chirurgie“ oder Orthopädie“ vorlegen
und
- eine Urkunde über die Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung „Unfallchirurgie“ nachweisen
und
- Zeugnis über geforderte Untersuchungszahlen nachweisen
Differenziertes Zeugnis über mindestens 180 selbstständig unter Anleitung durchgeführter arthroskopischer Operationen am Knie. Die genaue Zusammensetzung über Art und Anzahl geforderter Untersuchungszahlen ist der Vereinbarung zu entnehmen.
- Erforderliche Abrechnungsgenehmigung
Ambulantes Operieren