Abklärungskolposkopie
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Marcia Bazelak 040 / 22 802 - 305 marcia.bazelak@kvhh.de Kay Siebolds 040 / 22 802 - 478 kay.siebolds@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: qualitaetssicherung@kvhh.de
- Auswertungsstelle
Der G-BA hat ein Vergabeverfahren zur Beauftragung einer Auswertungsstelle, also derjenigen Institution, die für die Zusammenführung, Auswertung und Veröffentlichung der Daten zuständig ist, initiiert. Wann die Auswertungsstelle ihre Arbeit aufnimmt, steht noch nicht fest.
- Dokumentation / Evaluation
Für die Umsetzung der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme Zervixkarzinom und Darmkrebs müssen die beteiligten Vertragsärzte ab 1. Januar 2020 elektronische Dokumentationen an die Kassenärztliche Vereinigung übermitteln.
Die technischen Spezifikationen für die Dokumentation wurden vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) veröffentlicht.
Um eine Evaluation der Programme zu ermöglichen, müssen die Ergebnisse der Früherkennungsuntersuchungen und der Abklärungsdiagnostik elektronisch dokumentiert und an die KV übermittelt werden. Dies betrifft alle an der Krebsfrüherkennung teilnehmenden Haus- und Fachärzte. Die Datenerfassung nach der oKFE-RL soll für beide Programme zum 1. Januar 2020 starten.
Zu dokumentieren ist die Durchführung von Abklärungskolposkopien im Rahmen der Früherkennung des Zervixkarzinoms. Welche Angaben jeweils konkret zu dokumentieren sind, ist in der „Aufstellung der zur Programmbeurteilung zu dokumentierenden Daten“ der oKFE-RL aufgeführt und in den technischen Spezifikationen des IQTiG genau beschrieben.
- Frequenzprüfung
Was wird überprüft?
Jährlicher Nachweis von mindestens 100 Kolposkopien
Umfang der Überprüfung
Jährlicher Nachweis von mindestens 100 Kolposkopien mit abnormen Befunden von Portio, Vagina und Vulva. Davon müssen mindestens 30 histologisch gesicherte Fälle intraepithelialer Neoplasien oder invasiver Karzinome aus den letzten zwölf Monaten sein.
Überprüfung
Die Nachweise müssen auf Anforderung der KVH eingereicht werden.
Ergebnisse
- Sind die geforderten Nachweise erfüllt, bekommt der Arzt dieses bestätigt.
- Können die Nachweise nach Ablauf der weiteren 12 Monate nicht erneut geführt werden, wird die Genehmgiung zur Ausführung und Abrechnung dieser Leistung aufgehoben.
- Praxissoftware
Ab 1. Januar 2020 sind Daten elektronisch erfassen und an Datenannahmestellen zu übermitteln. Die KVen werden als Datenannahmestellen fungieren. Neben den technischen Spezifikationen hat das IQTiG die Prozess-Anforderungen, Fristen und eine Darstellung der Datenflüsse bereitgestellt. Die Spezifikationen stehen als „Komplettdownload PB-Spezifikationen der oKFE-RL“ beim IQTiG bereit.
- Strukturüberprüfung
Was wird überprüft?
Die Teilnahme an interdisziplinären Fallkonferenzen.
Umfang der Überprüfung
Jährlicher Nachweis der regelmäßigen Teilnahme (mindestens 2 Mal pro Halbjahr) an interdisziplinären Fallkonferenzen (z.B. Tumorkonferenzen). Die Teilnahme kann durch persönliche Anwesenheit oder in begründeten Ausnahmefällen per Videokonferenz erfolgen. Alternativ können 10 Fortbildungspunkte themenbezogen in 2 Jahren anerkannt werden. Für das Selbst-studium von Fachliteratur können keine Fortbildungspunkte anerkannt werden.
Überprüfung
Aufgrund bereits eingereichter Teilnahmebescheinigungen bei der KV Hamburg bzw. durch die Übermittlung der Fortbildungsdaten von der Ärztekammer Hamburg werden die Nachweise überprüft.
Ergebnisse
- Sind die geforderten Fortbildungen unter Berücksichtigung der Datenweitergabe der Ärztekammer erfüllt, bekommt der Arzt dieses bestätigt.
- Sind die geforderten Fortbildungen nicht erfüllt, wird der Arzt aufgefordert die Unterlagen nachzureichen. Sollten keine Unterlagen eingehen, ist die KV Hamburg berechtigt, die Genehmigung aufzuheben.
- Sind die geforderten Fortbildungen unter Berücksichtigung der Datenweitergabe der Ärztekammer erfüllt, bekommt der Arzt dieses bestätigt.
- Zusammenfassung als Download
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