Genehmigung
Abklärungskolposkopie
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Natascha Burgardt 040 / 22 802 - 406 natascha.burgardt@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
genehmigung@kvhh.de- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- EBM Kapitel / GOP
01760
Kapitel 1.7.3.2
- Fachliche Anforderungen
- Nachweis über die Teilnahme an einem achtstündigen Basiskolposkopiekurs und einem 14-stündigen Kurs für Fortgeschrittene.
- Nachweis von Kenntnissen operativer Verfahren
- Nachweis von mindestens 100 Kolposkopien mit abnormen Befunden von Portio, Vagina und Vulva. Davon müssen mindestens 30 histologisch gesicherte Fälle intraepithelialer Neoplasien oder invasiver Karzinome aus den letzten zwölf Monaten sein. Alternativ kann auch eine Tätigkeit, insbesondere in der kolposkopischen Diagnostik, über mindestens 160 Stunden an 20 Arbeitstagen in einer Einrichtung mit Schwerpunkt Diagnostik abnormer Befunde von Portio, Vagina und Vulva in den letzten 24 Monaten nachgewiesen werden.
- Apparative Anforderungen
Kolposkop mit mindestens zwei Vergrößerungsstufen zwischen 7- und 15-fach sowie einer Lichtquelle. Analoge Geräte müssen eine direkte binokulare Befundung/Beurteilung ermöglichen. Digitale Geräte müssen in Bildqualität und Auflösung mindestens dem Standard der analogen Geräte entsprechen.
Kolposkope müssen der Kassenärztlichen Vereinigung angezeigt werden.
Für digitale Kolposkope muss zusätzlich vorgelegt werden:
- eine Produktinformation (technisches Datenblatt über Ausstattungsmerkmale) ausgefüllt vom Hersteller/Vertreiber
- eine pseudonymisierte Bilddatei
- nach Möglichkeit zusätzlich ein digitales Bilddokument eines abnormen Befundes
- Organisatorische Anforderungen
Es ist eine Kooperationsvereinbarung mit einer Einrichtung, die auf die Behandlung mit Gebärmutterhalskrebs spezialisiert ist, nachzuweisen.