
Änderung in der Vergütungssystematik für Psychotherapeut:innen
Zum 3. Quartal 2025 erfolgt eine grundlegende Änderung in der Vergütungssystematik für die Fachgruppe der Psychotherapeuten. Diese Änderung betrifft alle Psychotherapeuten – einschließlich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen (KJPT) sowie der Erwachsenen-Psychotherapeut:innen (PPT) – und zielt auf mehr Gleichbehandlung innerhalb der Gruppe ab.
Am 16. und 19. Juli 2025 haben zwei Informationsveranstaltungen zur Vergütungsänderung stattgefunden. Falls Sie an diesen Terminen nicht teilnehmen konnten, finden Sie hier alle wichtigen Informationen zu den Änderungen, Antworten und Fragen sowie die in den Veranstaltungen gezeigten Dokumente. So sind Sie auch nachträglich umfassend informiert.
Hintergrund der Änderung
Neue Systematik ab dem 3. Quartal 2025
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg hat in ihrer Sitzung am 25.06.2025 gemäß § 87b SGB V folgendes beschlossen, welches zum 01.07.2025 in Kraft tritt:
Innerhalb des Arztgruppenkontingents der Psychotherapeuten werden die Grundpauschalen nach 22210, 22211, 22212, 23210, 23211, 23212 sowie 23214 EBM vorab zu den Preisen der regionalen Eurogebührenordnung vergütet. Der Vorwegabzug des § 3 wird von dem danach verbleibenden Volumen des Arztgruppenkontingents gebildet.“
Erläuterungen: Die Grundpauschalen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und der Erwachsenen-Psychotherapeuten sind unterschiedlich bewertet. Um eine verbesserte Verteilung zwischen den genannten Gruppen herbeizuführen, werden die Grundpauschalen vorab zu den vollen Preisen vergütet. (§ 5a VM)
Ziel der Umstellung
Durch diese Umstellung kommt es zu einer verbesserten Verteilung einzelner Gruppen – insbesondere der KJPT.
Alle Praxen erhalten nun denselben Fachgruppendurchschnitt (PLB) nach Umfang der Tätigkeit – zusätzlich zur 100%igen Auszahlung der Grundpauschalen.
Allgemeine Erklärung zum Praxisbezogenen Leistungsbudget (PLB)
Psychotherapie
Bei Psychotherapeut:innen entspricht das ILB dem kontingentdurchschnittlichen Leistungsbudget (Fachgruppendruchschnitt). Praxen mit mehr als einem Psychotherapeut:in erhalten die Summe der einzelnen kontingentdurchschnittlichen Leistungsbudgets als PLB. Überschreitungen werden bis zum 1,5-fachen des PLB zu den regionalen Preisen des EBM vergütet, sofern hierfür ausreichende Mittel in der Gruppe zur Verfügung stehen. Darüber hinausgehende Leistungen werden quotiert vergütet. Andernfalls wird diese Grenze entsprechend abgesenkt.