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01.10.2025

DMP-Patientenschulungen ab 01.10.2025 im Videoformat möglich

Ab dem 01.10.2025 können DMP-Patientenschulungen auch im Videoformat erbracht werden. Darauf haben sich die Hamburger Krankenkassen / -verbände und die KV Hamburg verständigt und setzen damit einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16.11.2023 zur DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) vertraglich um.

Die nachfolgend benannten Schulungsprogramme können als Videoschulung erbracht werden:

  • Asthmaschulung für Eltern von Vorschulkindern, Asthma-Kleinkindschulung (ASEV)
  • AG Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter e.V. (AGAS)
  • Medias 2 (Mehr Diabetes Selbst- Management für Typ 2)
  • Medias 2 BOT+SIT+CT
  • Schulungsprogramm für Typ 2 Diabetiker, die nicht Insulin spritzen
  • Schulungsprogramm für Typ 2 Diabetiker, die Insulin spritzen (konventionelle Insulintherapie)
  • Schulungsprogramm für Typ 2 Diabetiker, die Normalinsulin spritzen
  • Behandlungs- und Schulungsprogramm für intensivierte Insulintherapie
  • Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie

Vorgaben des Schulungscurriculums verbindlich

Ob und in welchem Umfang (ganz oder teilweise) eine DMP-Schulung im Videoformat erbracht werden kann, legt der jeweilige Autor des Schulungsprogramms fest. Denn gemäß § 4 Abs. 3a der DMP-A-RL muss das Schulungscurriculum Festlegungen zu folgenden Aspekten enthalten:

  1. für das Videoformat geeignete Anteile inklusive Empfehlungen zur Durchführung im Videoformat
  2. erforderliche Kompetenzen der schulenden Leistungserbringer
  3. strukturelle Anforderungen (z.B. Gruppengröße)
  4. erforderliche Maßnahmen des Qualitätsmanagements

Anforderungen Videosprechstunde gem. Anlage 31b zum BMV-Ä beachten

Für den Einsatz von Videoschulungen gelten die Anforderungen an technische Verfahren gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) (Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 365 Absatz 1 SGB V) entsprechend.

Für Schulungen, die sowohl im Videoformat als auch im Präsenzformat durchgeführt werden dürfen, muss mindestens ein Präsenzangebot für die jeweiligen Schulungsindikationen von dem schulenden Arzt vorgehalten werden.

Abrechnung

Für die Abrechnung einer Video-Schulung muss vom Arzt neben der bereits bekannten GOP für die Unterrichtseinheit zusätzlich die GOP 99499 (Kenn-Nummer für Videoschulungen) angegeben werden. Die DMP-Schulungsvergütungen bleiben unverändert.

Den vollständigen DMP-Nachtrag finden Sie im Internet unter den amtlichen Bekanntmachungen.