
Verzögerung bei der Einführung des E-BtM-Rezepts: Kein neuer Termin in Sicht
Der ursprünglich für den 1. Juli 2025 geplante Start des elektronischen Betäubungsmittel-Rezepts (E-BtM) wurde nicht eingehalten. Auch in naher Zukunft ist mit einer Umsetzung nicht zu rechnen. Medienberichten zufolge fehlen im Haushalt des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die finanziellen Mittel, um die technische Umsetzung voranzutreiben.
Diese Verzögerung bedeutet, dass Betäubungsmittel vorerst nicht in die Medikationsliste aufgenommen werden können und somit auch nicht in die elektronische Patientenakte (ePA) integriert werden.
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