Erste Digitale Gesundheits-Apps verordnungsfähig
Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) am 19. Dezember 2019 wurde die „App auf Rezept“ für Patientinnen und Patienten in die Gesundheitsversorgung eingeführt (§§ 33a und 139e SGB V).
Jetzt haben die beiden ersten Apps das Zulassungsverfahren erfolgreich absolviert und wurden im Verzeichnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht. Damit sind diese Gesundheits-Apps nun zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig – beziehungsweise können sich Versicherte direkt an ihre Krankenkasse wenden und auf Antrag die Kosten erstattet bekommen.