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20.09.2023

Covid-19 Impfstoffe für Kinder

Arztpraxen können nun auch die an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten COVID-19-Impfstoffe für Kinder bestellen.

Impfstoff für Säuglinge und Kleinkinder

Das Vakzin „Comirnaty® 3 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5 Konzentrat zur Herstellung einer Injektionsdispersion“ ist für Mädchen und Jungen im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren zur Grundimmunisierung und Auffrischimpfung zugelassen. 

Der Impfstoff steht nicht als Fertiglösung bereit. Er muss vor der Verabreichung mit NaCl verdünnt werden. Aus einem Vial Comirnaty 3 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5 Konzentrat zur Herstellung einer Injektionsdispersion (rotbraune Kappe) können zehn Dosen entnommen werden. 

Dieser Impfstoff von BioNTech/Pfizer wird erstmals am 25. September ausgeliefert und kann dann wöchentlich (Rezept immer bis Dienstag 12 Uhr in Apotheke abgeben) bestellt werden.

Impfstoff für Kinder von 5 – 11 Jahren

Der neue an die XBB-Varianten angepasste Impfstoff für 5- bis 11-Jährige „Comirnaty® 10 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5 Injektionsdispersion“ kann erstmals für die Woche ab 2. Oktober angefordert werden (Bestellung bis Dienstag 26. September, 12 Uhr). Er wird zur Grundimmunisierung und zum Boostern eingesetzt.

BioNTech/Pfizer stellt dieses Vakzin als Fertiglösung bereit. Somit ist keine Verdünnung mit NaCI erforderlich. In einem Vial Comirnaty 10 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5 für 5- bis 11-Jährige (blaue Kappe) sind 6 Dosen enthalten.

Ausstellung der Rezepte zur Bestellung der Kinderimpfstoffe und Abrechnung

Auf dem Rezept zur Bestellung der Impfstoffe werden die Anzahl der Dosen und der jeweilige Impfstoffname „Comirnaty 3 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5“ oder „Comirnaty 10 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5“   angegeben. Kostenträger ist weiterhin das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 103609999 ein. Die Impfstoffe werden sowohl bei gesetzlich als auch bei privat versicherten Personen eingesetzt. 

Das Impfzubehör wird nicht mehr mitgeliefert, sondern muss zusätzlich bestellt werden (Praxisbedarf). Informationen hierzu hier 

Abrechnung

Abgerechnet werden die Impfungen mit diesen Kinderimpfstoffen von BioNTech/Pfizer – analog zu den Impfungen mit dem XBB.1.5-angepassten Comirnaty-Impfstoff für Personen ab 12 Jahren – mit der Pseudoziffer 88342 und den entsprechenden Suffixen: erste Impfung 88342A, zweite Impfung 88342B und dritte sowie weitere Impfung 88342R.

Auch für Impfung von Kindern ist eine wöchentliche Meldung von tagesgenauen Impfdaten vorgeschrieben. Das ImpfDoku-Portal wird entsprechend angepasst.

Impfungen zulasten der gesetzlichen Kassen 

Gesetzlich versicherte Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben Anspruch auf Impfungen gegen Covid 19 gemäß der Schutzimpfungsrichtlinie (Stiko – Empfehlung) und der Covid-19 Vorsorgeverordnung (nach „ärztlicher Indikationsstellung“).