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22.03.2024

Cannabisgesetz passiert Bundesrat - was bedeutet das für den Einsatz von Cannabis zu medizinischen Zwecken (Medizinalcannabis)?

Am 22.03.2024 hat das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften, das sog. Cannabisgesetz, den Bundesrat passiert.

Neben der umstrittenen Legalisierung des Besitzes, des Anbaus und Konsums von Cannabis für Erwachsene, beinhaltet das Cannabisgesetz auch die Streichung von Cannabis und Dronabinol aus der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes. D.h. mit Inkrafttreten des Gesetzes, voraussichtlich am 01. April 2024, sind „Cannabis“ (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen)“ sowie „Dronabinol“ keine Betäubungsmittel mehr.

Was bedeutet das für den Einsatz von Cannabis zu medizinischen Zwecken?

Nach der FAQ des Bundesgesundheitsministeriums wird Medizinalcannabis rechtlich klar von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken getrennt. Die bereits bestehenden Regelungen zu Medizinalcannabis bleiben dabei im Wesentlichen inhaltlich unverändert. Medizinalcannabis darf weiter nach den geltenden sozialrechtlichen Voraussetzungen als Arzneimittel verschrieben werden. Eine Verschreibung auf einem besonderen Betäubungsmittelrezept ist zukünftig aber nicht mehr notwendig. Hier reicht ein normales (Kassen-) Rezept bzw. eRezept. Die Rezepte sind dann vier Wochen gültig. 

Ebenfalls aus der BtM-Pflicht fällt das Fertigarzneimittel Sativex®. Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Nachfrage der Deutschen Apothekerzeitung erklärt, handelt es sich bei Sativex um ein Gemisch aus zwei Dickextrakten aus Cannabis. Bei Streichung der Position Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz werde Sativex® nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft.