
Cannabis in der GKV
Das "Gesetz zur Änderung betäubungsmitelrechtlicher und anderer Vorschriften" ist seit dem 10.03.2017 in Kraft. Damit haben Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Cannabis.
Das "Gesetz zur Änderung betäubungsmitelrechtlicher und anderer Vorschriften" ist seit dem 10.03.2017 in Kraft. Damit haben Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Cannabis.