PRT - Periradikuläre Schmerztherapie
Die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der bildwandlergestützen PRT/ bildwandlergestützte Intervention an der Wirbelsäule beantragen Sie über das Formular Radiologische Diagnostik.
Die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung computertomographisch gesteuterter PRT/ CT-gesteuerte Intervention beantragen Sie über das Formular CT (Computertomographie).
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass für diese Genehmigungen zusätzlich die Fachkunde gem. § 47 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für das Anwendungsgebiet Interventionen vorgelegt werden muss.
Die Leistung nach der Gebührenordnungsposition 34504 ist nur berechnungsfähig, wenn sie von Ärzten erbracht wird, welche die Voraussetzungen gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V erfüllen,
oder
die Behandlung auf Überweisung eines Arztes erfolgt, der die Voraussetzungen gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V erfüllt oder die Zusatzweiterbildung Schmerztherapie gemäß der Weiterbildungsordnung besitzt.
Weitere Hinweise hierzu finden Sie im EBM Kapitel 34.5 - Nicht vaskuläre interventionelle Maßnahmen.
Link: https://ebm.kbv.de/ebm/34.5