
Pädiatrische Versorgung (U10/U11/J2)
- Ansprechpartner
- Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Inga Beitz 040 / 22 802 - 663 inga.beitz@kvhh.de Tina Stasch 040 / 22 802 - 451 tina.stasch@kvhh.de Sebastian von Borstel 040 / 22 802 - 573 sebastian.vonborstel@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformulare AOK
- Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsformulare Knappschaft
- Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- das Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind
GenehmigungenAntrag U10_U11_J2 KnappschaftJetzt ansehen (PDF | 128 KB)FormulareKnappschaft - Teilnahme und Einwilligungserklärung für die Versicherten - Anlage2 U10 / U11Jetzt ansehen (PDF | 84 KB)FormulareKnappschaft - Teilnahme und Einwilligungserklärung für die Versicherten - Anlage2 J2Jetzt ansehen (PDF | 84 KB) - Antragsformulare TK
- Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- das Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind
- Antragsberechtigt
Fachärzte die an der vertragsärztlichen Versorgung im Bereich der U10/U11 und J2 für die Knappschaft und Techniker teilnehmen:
- Fachärzte für Kinder-und Jugendärzte
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Hausärztlich tätige Internisten
- Praktische Ärzte
- Hausärzte, mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Weiterbildung in Kinder- und Jugendmedizin
Fachärzte die an der vertragsärztlichen Versorgung im Bereich der U10/U11 und J2 für die AOK Rheinland Hamburg teilnehmen:
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Hausärztlich tätige Internisten
- Praktische Ärzte
- EBM Kapitel / GOP
Pädiatrische Versorgung 99455, 99456
Früherkennungsuntersuchung im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin 81121, 81102, 81120
- Fachliche Anforderung
Für Hausärzte sowie andere Fachärzte außer Kinder-und Jugendmediziner:
- Durchführung von mindestens 30 Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern nach den Richtlinien pro Quartal in den letzten vier Quartalen
Für den Vertrag über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10/U11) mit der AOK Rheinland Hamburg:
- Teilnahme an Fortbildungen und/ oder Qualitätszirkeln auf dem Gebiet der Jugendmedizin mit einer Mindestgesamtpunktzahl von 25 pro Jahr
Für die Verträge über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10/U11/J2) mit der Knappschaft und/oder der Techniker Krankenkasse:
- Teilnahme an Fortbildungen und/ oder Qualitätszirkeln auf dem Gebiet der Jugendmedizin mit einer Mindestgesamtpunktzahl von 6 pro Jahr