IVM (Intravitreale Medikamenteneingabe) am Auge
Die intravitreale Medikamenteneingabe – kurz IVM – wurde zum 1. Oktober 2014 in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Ärzte, die das Verfahren anwenden, benötigen eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Welche Anforderungen sie erfüllen müssen, regelt die Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-Vereinbarung IVM). Die IVM kann bei Augenerkrankungen, zum Beispiel der feuchten altersbedingten Makuladegeneration, angewendet werden.