
Interventionelle Radiologie
Die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der interventionellen Radiologie wird mit einer Auflage für die Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung erteilt.
- Ansprechpartner
- Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Güler Aykac 040 / 22 802 - 895 gueler.aykac@kvhh.de Sophie Heiber 040 / 22 802 - 469 sophie.heiber@kvhh.de Heike Malzfeldt 040 / 22 802 - 434 heike.malzfeldt@kvhh.de Mirja Poggenberg 040 / 22 802 - 548 mirja.poggenberg@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
qualitaetssicherung@kvhh.de - Frequenzprüfung
- Was wird überprüft?
Der Genehmigungsinhaber muss der KV Hamburg gegenüber nachweisen, dass er eine Mindestanzahl an diagnostischen arteriellen Gefäßdarstellungen und, sofern er über eine Genehmigung für therapeutische Interventionen verfügt, auch eine Mindestanzahl an therapeutischen Eingriffen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes persönlich erbracht hat.
Umfang der Überprüfung- Genehmigungsinhaber ausschließlich für diagnostische Katheterinterventionen: Erforderlich ist die Durchführung von mindestens 100 diagnostischen arteriellen Gefäßdarstellungen, ggf. einschl. Nachbetreuung, innerhalb von 12 Monaten.
- Genehmigungsinhaber für diagnostische Katheterinterventionen und therapeutischen Eingriffe: Erforderlich ist die Durchführung von mindestens 100 diagnostischen arteriellen Gefäßdarstellungen oder kathetergestützten therapeutischen Eingriffen, davon mindestens 50 therapeutische Eingriffe, ggf. einschl. Nachbetreuung, innerhalb von 12 Monaten.
ÜberprüfungDie KV Hamburg prüft anhand der abgerechneten Leistungen des Genehmigungsinhabers und kann darüber hinaus auch Dokumentationen zu den durchgeführten Untersuchungen und Eingriffen anfordern. Reichen diese Leistungen nicht aus, wird der Genehmigungsinhaber zur Vorlage geeigneter Nachweise aus der nicht vertragsärztlichen Tätigkeit aufgefordert.
Ergebnisse- Sind die geforderten Abrechnungszahlen erfüllt, erhält der Genehmigungsinhaber hierüber eine Bestätigung.
- Sind die geforderten Abrechnungszahlen nicht erfüllt, erhält der Genehmigungsinhaber hierüber eine Mitteilung. Kann er den Nachweis im darauffolgenden 12-Monats-Zeitraum ebenfalls nicht erbringen, ist die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der interventionellen Radiologie aufzuheben.