Zervix-Zytologie
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Marcia Bazelak 040 / 22 802 - 305 marcia.bazelak@kvhh.de Kay Siebolds 040 / 22 802 - 478 kay.siebolds@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
qualitaetssicherung@kvhh.de- Jahresstatistik
Zum 31. August jeden Jahres sind der KVH Auswertungsergebnisse (Anzahl untersuchter Frauen, PAP-Einstufungen) zu melden. Diese werden in einer Statistik aller Praxen eingepflegt und durch die beratende Kommission auf Auffälligkeiten überprüft. Die Praxis erhält eine Statistik in anonymisierter Form.
- Stichprobenprüfung
Was wird überprüft?
Die Präparatequalität und die ärztlichen Dokumentationen.
Umfang der Überprüfung
Es werden vom zytologieverantwortlichen Arzt in einem 48-monatigen Abstand jeweils 12 Präparate mit der dazugehörenden Dokumentation und Befundung angefordert.
Um eine gleichmäßige Qualität überprüfen zu können, sollen die Fälle aus 4 verschiedenen Quartalen aus den letzten 24 Monaten stammen.
Die Auswahl der Fälle erfolgt nach dem Zufallsprinzip unter Angabe des Namens der Patientin und des Tages, an dem die zytologische Untersuchung durchgeführt wurde.
Überprüfung
Die Überprüfung der Präparatequalität und der ärztlichen Dokumentation bezieht sich auf
- die Beurteilung der Qualität des Zellmaterials (gemäß Münchner Nomenklatur III)
- der Färbung
- der Eindeckung
- auf die Nachvollziehbarkeit der Befundung / Dokumentation (z. B. korrekte Angaben zur Präsenz endozervikaler Zellen).
Die eingereichten Präparate werden auf eine ausreichende technische Präparatequalität (ohne diagnostikrelevante Mängel), zutreffende und vollständige Beurteilung des Präparates sowie auf eine vollständige Dokumentation überprüft.
Ergebnisse
Die Überprüfung gilt als nicht bestanden, wenn eines oder mehrere der genannten Kriterien nicht erfüllt sind.
- Strukturqualität
Was wird geprüft?
Die Teilnahme an Fortbildungen.
Umfang der Überprüfung
Nachzuweisen sind als
- Zytologieverantwortlicher Arzt: 40 Stunden themenbezogene Fortbildung alle 2 Jahre.
und
- Präparatebefunder: 40 Stunden themenbezogene Fortbildung alle 2 Jahre, davon bis zu 50% praxisintern.
Wie wird geprüft?
Aufgrund bereits eingereichter Teilnahmebescheinigungen bei der KV Hamburg bzw. durch die Übermittlung der Fortbildungsdaten von der Ärztekammer Hamburg werden die Nachweise überprüft. Die praxisinternen Fortbildungen für die Präparatebefunder kann durch eine Erklärung des Arztes glaubhaft gemacht werden.
Ergebnisse
- Sind die geforderten Fortbildungen unter Berücksichtigung der Datenweitergabe der Ärztekammer erfüllt, bekommt der Arzt dieses bestätigt.
- Sind die geforderten Fortbildungen nicht erfüllt, wird der Arzt aufgefordert die Unterlagen nachzureichen. Sollten keine Unterlagen eingehen, ist die KV Hamburg berechtigt, die Genehmigung aufzuheben.