Nuklearmedizin
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Melissa Awada 040 / 22 802 - 449 melissa.awada@kvhh.de Rita Fischer 040 / 22 802 - 447 rita.fischer@kvhh.de Sindy Richter 040 / 22 802 - 551 sindy.richter@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
Facharzt für Nuklearmedizin
- EBM Kapitel / GOP
Kapitel 17.3
- Fachliche Anforderung
- Bescheinigung über die für den Strahlenschutz erforderliche Fachkunde gemäß Strahlenschutzverordung (Fachkunde für den Bereich Notfalldiagnostik ist nicht ausreichend) und ggf. Bescheinigung über die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz, vgl. §§ 47 und 48 Strahlenschutzverordnung
- zusätzliche Anforderungen
- Die Behördliche Genehmgung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG
https://www.hamburg.de/formulare
Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link unter „S“ wie Strahlenschutz (Antrag zum Umgang mit radioaktiven Stoffen).
- Bericht der Abnahmeprüfung nach § 115 StrlSchV. Aus dem Bericht müssen der aktuell einwandfreie technische Zustand des Gerätes und die Eignung des Gerätes für die beantragten Leistungen hervorgehen.
- Rechtliche Grundlagen / Vereinbarungen
Vereinbarung Strahlendiagnostik und -therapie
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Hinweis: Fachkunde im Strahlenschutz
Laut Strahlenschutzverordnung dürfen Röntgenstrahlen bzw. radioaktive Stoffe am Menschen nur angewendet werden, wenn ein Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz die rechtfertigende Indikation für diese Untersuchung stellt.
In der Regel wird die Fachkunde im Strahlenschutz durch eine für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung und die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen erworben. Die entsprechenden Nachweise sind der Ärztekammer vorzulegen, die daraufhin eine Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz im jeweiligen Fachgebiet ausstellt.