
Sozialbehörde informiert: Wild-Polioviren (WPV Typ 1) in Hamburg
In Abwasserproben aus der Kalenderwoche 41 wurden in Hamburg Wild-Polioviren (WPV Typ 1) nachgewiesen. Krankheitsfälle sind bislang nicht bekannt: Weder über die in Deutschland etablierte Enterovirus-Surveillance noch über die offiziellen Meldewege gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurden dem Robert Koch-Institut (RKI) Verdachtsfälle oder Erkrankungen gemeldet.
Die Polioimpfung, wie sie in Deutschland verwendet wird, ist sicher, wirksam und bietet einen zuverlässigen Schutz.
Aufgrund der Situation empfiehlt das RKI medizinischem Personal sowie Mitarbeitenden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes insbesondere folgende Maßnahmen:
- Erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber Poliomyelitis-typischen Symptomen - insbesondere akuten schlaffen Lähmungen, sofern sie nicht traumatisch bedingt sind.
- Unverzügliche Meldung bereits bei Verdacht auf Poliomyelitis an das zuständige Gesundheitsamt (§ 6 IfSG).
- Überprüfung des Impfstatus gegen Poliomyelitis und gegebenenfalls Vervollständigung oder Auffrischung gemäß aktueller STIKO-Empfehlungen, insbesondere bei:
- a) Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ohne vollständige Grundimmunisierung bzw. Auffrischimpfung,
- b) Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften, sowie
- c) Personen mit beruflichem Risiko z.B. Beschäftigten in abwassertechnischen Betrieben (gemäß BAuA - Regelwerk - TRBA 220 Abwassertechnische Anlagen: Schutzmaßnahmen - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin).
Das RKI stellt zur Überprüfung des Impfschutzes praktische Diagramme bereit.
- Nutzung der unentgeltlichen Diagnostik auf Enteroviren (inklusive Polioviren) über das Labornetzwerk für Enterovirusdiagnostik (LaNED) durch pädiatrische und neurologische Kliniken zur differenzialdiagnostischen Abklärung von viralen Meningitiden, Enzephalitiden oder akuten schlaffen Lähmungen.
- Konsequente Händehygiene: Polioviren werden mit dem Stuhl ausgeschieden und vorwiegend durch Schmierinfektion (Stuhl-Hand-Mund) übertragen.