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29.07.2025

Informationen zur Impfung von Erwachsenen gegen Respiratorische Synzytial-Viren (RSV)

Aufgrund häufiger Nachfragen hier nochmal die wichtigsten Fakten zur RSV Impfung für ältere Erwachsene.

In Hamburg kann die RSV Impfung (aktive Immunisierung) für Personen ab 75 Jahren (Standardimpfung) und ab 60 Jahren (Indikationsimpfung) seit dem 01.Januar 2025 im Sachleistungsprinzip erbracht werden, d.h. der Impfstoff wird als Impfbedarf über die Rezeptprüfstelle Duderstadt (RPD) bezogen und die Impfung über die Abrechnungsziffer 89137 (Standardimpfung – 10,33€) oder 89138 (Indikationsimpfung – 10,33€) abgerechnet.

Die Indikationsimpfung wird empfohlen für Personen ab dem Alter von 60 Jahren mit schweren Ausprägungen von Grunderkrankungen, wie zum Beispiel:

  • chronische Erkrankungen der Atmungsorgane
  • chronische Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen
  • hämato-onkologische Erkrankungen
  • Diabetes mellitus (mit Komplikationen)
  • chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen
  • angeborene oder erworbene Immundefizienz

Leichte oder unkomplizierte beziehungsweise medikamentös gut kontrollierte Formen der genannten chronischen Erkrankungen gehen nach jetzigem Wissensstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer RSV-Erkrankung einher.

Die Impfung wird ebenfalls allen Bewohnern von Einrichtungen der Pflege ab dem Alter von 60 Jahren empfohlen, da diese ein deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf haben.

Die RSV-Impfung sollte möglichst im September/Anfang Oktober erfolgen, um bereits in der darauffolgenden RSV-Saison (Oktober-März) einen bestmöglichen Schutz zu bieten. Es handelt sich um eine 1-malige Impfung. Inwiefern zu einem späteren Zeitpunkt Auffrischungsimpfungen nötig sind, kann auf Basis der aktuellen Datenlage noch nicht beantwortet werden.

Es stehen derzeit zwei proteinbasierte RSV-Impfstoffe (Arexvy®/GSK oder Abrysvo®/ Pfizer) sowie ein mRNA-RSV-Impfstoff (mResvia®/Moderna) zur Verfügung. Eine präferenzielle Empfehlung für einen der Impfstoffe kann nicht ausgesprochen werden. Sie sind als gleichwertig zu betrachten. Die proteinbasierten RSV-Impfstoffe können gleichzeitig mit der saisonalen Influenza-Impfung verabreicht werden, Abrysvo zudem gleichzeitig mit einem COVID-19-Impfstoff.