
Abrechnung der Mädchensprechstunde
Seit 01.08.2024 gibt es das Versorgungsangebot der Mädchensprechstunde M1 für 12 bis 17-Jährige Mädchen und junge Frauen, um persönlichen Fragen rund um die Geschlechtsentwicklung und speziell zu Fragen rund um die Frauengesundheit vertraulich mit einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt zu besprechen.
Um auch zukünftig den Erfolg der Mädchensprechstunde zu sichern, sind für die Abrechnung der Mädchensprechstunde folgende Punkte zu beachten:
Teilnahmeberechtigte Versicherte
Ziel des Vertrages Mädchensprechstunde M1 ist die Schaffung eines niedrigschwelligen, unbefangenen und anlasslosen gynäkologischen Erstkontakts für Mädchen und junge Frauen im Alter von 12 bis einschließlich 17 Jahren. Folglich können nur Versicherte eingeschrieben werden, die noch nicht zum Patientinnenstamm der Praxis gehören und bei den teilnehmenden BKKen versichert sind. Alle Leistungen nach diesem Vertrag können nur für eingeschriebene Versicherte abgerechnet werden.
Parallele Abrechnung der Grundpauschale
Die Mädchensprechstunde ist ein anlassloser Erstkontakt in der frauenärztlichen Praxis. Die gleichzeitige Abrechnung der Grundpauschale ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn im Rahmen des Erstkontakts ein Anlass für eine weitere Behandlung (z.B. eine Beschwerdesymptomatik) festgestellt und kodierbar wird.
Abrechnung der Impfmotivation
Die Leistung „Impfmotivation gegen sexuell übertragbare Erkrankungen“ (GOP 81332) besteht aus einem Aufklärungs- und Motivationsgespräch zu den HPV- und Hepatitis B-Impfungen und deren Bedeutung speziell für die Frauengesundheit. Sie richtet sich an noch nicht (vollständig) immunisierte Mädchen und kann daher nicht bei Versicherten abgerechnet werden, die schon vollständig geimpft sind.