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17.04.2024 Zulassung

Bedarfsplanung

Zweck der Bedarfsplanung ist es, zu gewährleisten, dass eine ausreichende Zahl an Ärzten in einer bestimmten Region vorhanden ist. Dies dient der Erfüllung des so genannten Sicherstellungsauftrages, den der Gesetzgeber den Kassenärztlichen Vereinigungen übertragen hat.

Bedarfsplan Hamburg

Der Bedarfsplan ist das zentrale Instrument der Bedarfsplanung. Er dokumentiert und analysiert den aktuellen Stand der Versorgung und leitet daraus - falls erforderlich - konkrete Maßnahmen ab. Daneben werden im Bedarfsplan regionale Besonderheiten auf KV-Ebene dargelegt, welche Abweichungen von den Vorgaben der bundeseinheitlichen Bedarfsplanungs-Richtlinie bedingen. Er wird von der Kassenärztlichen Vereinigung im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen erstellt und durch die Landesaufsicht geprüft. Der aktuell gültige Bedarfsplan wurde fristgerecht zum 01.07.2013 von der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVHH) sowie den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen einvernehmlich geschlossen. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg als aufsichtsrechtliche Behörde war in die Aufstellung des Bedarfsplans eingebunden und hat mitgeteilt, dass sie keine Beanstandungen erhebt.