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20.05.2020

Zweite MMR bzw. MMRV – Impfung bei berufsbedingter Indikation nunmehr Kassenleistung

Ab 15. Mai kann auch die von der Stiko empfohlene zweite MMR Impfung bei berufsbedingter Indikation zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden (89301V/erste Impfung und 89301W/zweite Impfung).  Bei zusätzlicher berufsbedingter Indikation zur Varizellen Impfung kann alternativ auch die zweite MMRV Impfungen abgerechnet werden (89401V bzw. 89401W).

Ziel der Stiko – Empfehlung ist, dass für jede Impfstoffkomponente (Masern–Mumps–Röteln) mindestens eine 2-malige Impfung dokumentiert ist.

Ausnahme: für den Schutz gegen Röteln bei Männern reicht eine MMR – Impfung aus, fehlt aber zusätzlich auch der Masernschutz, sind zwei MMR Impfungen notwendig.

Hinweis: Stiko empfiehlt M-M-R Impfungen nur für Personen, die nach 1970 (ab 01.01.1971) geboren wurden. Personen, die bisher nur einmal gegen Masern, Mumps oder Röteln geimpft worden sind, sollen eine zusätzliche MMR-Impfung im Abstand von mindestens 4 Wochen zur vorangegangen Impfung erhalten.

Personen ohne frühere Lebendimpfung gegen MMR oder mit unklarem Impfstatus sollen zweimal im Abstand von mindestens 4 Wochen geimpft werden.