Verordnung Häuslicher Krankenpflege über den Jahreswechsel
Der Zentralverband Hamburger Pflegedienste hat mitgeteilt, dass alle Kassen/Kassenverbände einer Regellung für das Ausstellen und Einreichen der Verordnungen für das erste Quartal 2020 zugestimmt haben. Anerkannt werden Verordnungen für den Zeitraum ab dem 01. Januar 2020 mit Ausstellungsdatum ab 09. Dezember 2019 unter der Voraussetzung, dass diese im Dezember 2019 bei der zuständigen Krankenkasse eingehen. Die Fristen für die vorläufige Kostenzusage gemäß §3 des Vertrages nach 132a Abs. 2 SGB V bleiben hiervon unberührt. Verordnungen, die spätestens am 31. Dezember 2019 ausgestellt werden, werden ab dem 01. Januar 2020 nur dann anerkannt, wenn diese den Eingangsstempel der jeweiligen Krankenkasse bis 06. Januar 2020 tragen. Bei einem Ausstellungsdatum vom 02. bis zum 06. Januar 2020 für Verordnungen ab dem 01. Januar 2020 ist auf der jeweiligen Verordnung anzugeben, dass die Arztpraxis bis zum vorhergehenden Werktag- außer Samstag- geschlossen war.