Verordnung des neuen Migränemittels Aimovig®
Aufgrund der derzeitigen Datenlage sollte das Präparat nur verordnet werden bei Versagen anderer Arzneimittel zur Migräneprophylaxe oder bei Unverträglichkeit. Erenumab ist der erste monoklonale Antikörper, der sich spezifisch gegen das migräneauslösende Neuropeptid Calcitonin Gene-Related Peptide (CGRP) richtet. In klinischen Studien verringert die übliche empfohlene Dosis von 70 mg Erenumab die Zahl der durchschnittlichen Migränetage bei episodischer Migräne von eingangs 8 Tagen um etwa 1 Tag mehr als Plazebo. Bei chronischer Migräne beträgt die Differenz zum Scheinmedikament 2,5 Tage (bei eingangs 18 Tagen). Eine mindestens 50%ige Reduktion der monatlichen Migränetage wird bei 40% der Anwender beobachtet gegenüber 23% bis 30% unter Plazebo. Der Effekt von Erenumab entspricht im indirekten Vergleich im Wesentlichen dem anderer bei Migräne empfohlener Prophylaktika.
Zur Migräneprophylaxe zugelassen und in der Leitlinie empfohlen sind hierzulande die Betablocker Metoprolol (BELOC-ZOK, Generika) und Propranolol (DOCITON, Generika), das Antidepressivum Amitriptylin (SAROTEN, Generika), der Kalziumantagonist Flunarizin (NATIL N, Generika) und das Antiepileptikum Topiramat (TOPAMAX, Generika…). Die Risiken einer langfristigen Blockade von CGRP mit Erenumab – insbesondere hinsichtlich kardiovaskulärer Nebenwirkungen – können zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden, da Langzeitdaten zur Anwendung von Erenumab fehlen.
Bitte beachten Sie: Erenumab (ATC-Code:N02CX07) fällt als patentgeschütztes Original in die Wirkstoffgruppe 1 (" Analgetika, außer BTM-Rezept pflichtige Opioide") der Hamburger Wirkstoffvereinbarung.