Psychotherapeuten dürfen psychiatrische häusliche Krankenpflege verordnen
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dass psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP) auch von Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten verordnet werden kann, ist in Kraft getreten.
Die Verordnung und Abrechnung der pHKP-Leistungen kann allerdings erst nach Anpassung des EBM erfolgen.