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08.12.2020

Psychotherapeuten dürfen psychiatrische häusliche Krankenpflege verordnen

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dass psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP) auch von Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten verordnet werden kann, ist in Kraft getreten.

Die Verordnung und Abrechnung der pHKP-Leistungen kann allerdings erst nach Anpassung des EBM erfolgen.