Lieferengpass Miochol E® Trockensubstanz mit Lösungsmittel – Einzelimport im SSB
Derzeit besteht ein Lieferengpass von Miochol E® Trockensubstanz mit Lösungsmittel in Deutschland.
Die Krankenkassen in Hamburg haben uns informiert, dass aufgrund des Lieferengpasses ausnahmsweise - abweichend von den Regelungen der Sprechstundenbedarfsvereinbarung- unter den Voraussetzungen des § 73 Abs. 3 AMG - der Einzelimport von Miochol E® Trockensubstanz mit Lösungsmittel für den Sprechstundenbedarf befristet bis zum 31.01.2024 zugelassen wird. Bitte beachten Sie dabei unbedingt auch übrigen Bestimmungen der aktuellen Vereinbarung für den Bezug von Sprechstundenbedarf.
ACHTUNG: Diese Ausnahmeregelung gilt nur bis zum 31.01.2024- und ist ausschließlich auf den genannten Einzelfall (Lieferengpass Miochol E®) beschränkt. Die Zusage entfaltet keine Präjudiz auf ähnlich gelagerte Lieferschwierigkeiten anderer Präparate oder zukünftige, etwaige Lieferengpässe derselben Produkte.