Information zur KBV-Diagnoseliste ab 1. Januar 2023
Die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf wird zum 1. Januar um mehrere Indikationen aus dem neurologischen Fachgebiet, bei Extremitätenverlust und Chromosomenanomalien erweitert.
Auf der Liste der besonderen Verordnungsbedarfe sind der Zustand nach Extremitätenverlust (jetzt ist nur noch eine Diagnose nötig; der besondere Verordnungsbedarf gilt jetzt für 12 Monate) und im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege die Abhängigkeit vom Respirator dazugekommen.
Die KBV stellt als Service eine aktualisierte Liste mit allen Diagnosen bereit. Die aktualisierte Liste finden Sie unter:
https://www.kbv.de/media/sp/Heilmittel_Diagnoseliste_2023.pdf