Impfung gegen RSV für Personen ab 75 Jahren ab 27.09. 2024 Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen
Aber: Impfung kann zurzeit nur im Rahmen der Kostenerstattung durchgeführt werden!
Der Bundesausschuss hat die Schutzimpfungsrichtlinie angepasst und die von der Stiko empfohlene Impfung gegen RSV für Personen ab 75 Jahren und für Personen ab 60 Jahren mit bestimmten Risikofaktoren übernommen:
Indikation | Hinweise zur Umsetzung |
Standardimpfung: Standardimpfung für Personen ab dem Alter von 75 Jahren. | Einmalige Impfung möglichst vor Beginn der RSV-Saison mit einem proteinbasierten RSV-Impfstoff. Auf Basis der aktuellen Datenlage kann noch keine Aussage zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen getroffen werden.
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Indikationsimpfung: Indikationsimpfung für:
| Einmalige Impfung möglichst vor Beginn der RSV-Saison mit einem proteinbasierten RSV-Impfstoff. Auf Basis der aktuellen Datenlage kann noch keine Aussage zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen getroffen werden. Leichte oder unkomplizierte beziehungsweise medikamentös gut kontrollierte Formen der genannten chronischen Erkrankungen gehen nach jetzigem Wissensstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV- Krankheitsverlauf einher. |
Durchgeführt werden die Impfungen mit einer einmaligen Impfung möglichst vor Beginn der RSV Saison mit einem der zugelassen proteinbasierten RSV Impfstoffen (Arexvy von Firma GSK oder Abrysvo von Firma Pfizer).
Kassen und KV müssen nun das ärztliche Honorar für die Impfleistung vereinbaren. Solange dies nicht geschehen ist, kann die Impfung nicht im Sachleistungsprinzip, sondern nur im Rahmen der Kostenerstattung erfolgen, d.h. der Impfstoff muss auf einem Privatrezept verordnet werden und für die Impfleistung eine Privatrechnung nach GOÄ ausgestellt werden. Bitte die Impfstoffe noch nicht als Impfbedarf über die RPD anfordern!