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26.07.2019

HEK hebt den Genehmigungsverzicht für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalles auf

Ab 02.09.2019 sind Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalles der Hanseatischen Krankenkasse vorzulegen.Das betrifft ausgestellte Verordnungen mit den Indikationsschlüsseln WS1-WS2 und EX1-EX4.

Die Verordnungen mit den genannten Indikationsschlüsseln sind der Krankenkasse vor Behandlungsbeginn vorzulegen. Nach gestellter Genehmigungsanfrage kann die Behandlung fortgeführt werden und entstandene Behandlungskosten werden mindestens bis zum Zugang der Entscheidung vergütet. Zur Beschleunigung des Vorganges kann die Genehmigungsanfrage für die Patientin/den Patienten auch direkt von der Ärztin/dem Arzt gestellt werden. Dazu bitte folgende Fax-Nr. verwenden: 040-65696-1217.