Häusliche Krankenpflege und stationsäquivalente psychiatrische Behandlung
Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) können Krankenhäuser seit Januar 2018 stationsäquivalente psychiatrische Behandlungen erbringen. Dabei handelt es sich um eine Krankenhausleistung im häuslichen Umfeld von psychisch erkrankten Menschen. Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 23. August hat der G-BA klargestellt, dass bei einer Versorgung im Rahmen einer stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung (StäB) keine gleichzeitige Verordnung von häuslicher und psychiatrischer häuslicher Krankenpflege erfolgen darf. Bei der StäB handelt es sich um eine Krankenhausleistung im häuslichen Umfeld von psychisch erkrankten Menschen.