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01.10.2021

Einsatz von Mitteln zur Hyposensibilisierung

Die gemeinsame Arbeitsgruppe Arzneimittel von Krankenkassen und der KV Hamburg versendet Anfang Oktober ein Informationsschreiben an etwa 180 Hamburger Praxen mit relevanten Verordnungen dieser Arzneimittelgruppe.

In dem Brief wird die Therapieallergeneverordnung (TAV) als Grundlage für die diversen Zulassungsstufen der am Markt befindlichen Produkte erläutert und eine Übersicht über diese zur Verfügung gestellt. Bei Neueinstellungen von Patienten sind zugelassene Therapieallergene zu bevorzugen, sofern zugelassene Therapieallergene in gleicher Darreichungsform zur Verfügung stehen, um eine gesichert wirtschaftliche und wirksame Versorgung der Versicherten zu erreichen.

Bitte leiten Sie den Brief ggf. an Ihre Praxiskollegen weiter. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Verordnung und Beratung (22 802 -571/ -572), an die AOK Rheinland/Hamburg (Herr Großmann, 211 8791 – 57108) oder an die DAK (Tom Trenkmann; tom.trenkmann@dak.de; 040/2364855-2319).

Wer ist die Arbeitsgruppe Arzneimittel?

Im Rahmen der Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2021 haben sich die Krankenkassen / -verbände und die KVH gemeinschaftlich verpflichtet, kontinuierlich die Arzneimittelverordnungsdaten zu bewerten, mit dem Ziel, Wirtschaftlichkeitspotentiale festzustellen und Maßnahmen zu deren Realisierung zu empfehlen. 

Schwerpunkte der Arbeitsgruppe Arzneimittel sind dabei Weiterentwicklung der Wirkstoffvereinbarung und die Umsetzung/Empfehlung von Maßnahmen zur Steigerung des wirtschaftlichen Verordnungsverhaltens.