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12.04.2023

Bezug von Covid-19 Impfstoffen sowie Abrechnung der Corona-Impfung ab 08.04.2023

Der Bezug der COVID-19-Impfstoffe durch Vertragsärzte und deren Verteilung bleibt auch über den 7. April 2023 hinaus in unveränderter Form bis zum Jahresende geregelt (Allgemeinverfügung bis 31.12.2023 in Kraft). Also bleibt der Kostenträger auf dem Kassenrezept zum Bezug der Impfstoffe das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS).

Am 8.4. ist der Beschluss vom Bundesausschuss zur Anpassung der Schutzimpfungsrichtlinie (Umsetzung der Stiko-Empfehlung zur Impfung gegen Covid-19) in Kraft getreten. Danach wird für Personen ab 12 bis 50 Jahren (auch Schwangere und Stillende) grundsätzlich eine Grundimmunisierung aus zwei Impfungen und eine Auffrischimpfung empfohlen. Eine zusätzliche 2. Auffrischimpfung sollen gemäß Stiko Personen ab 60 Jahren, Bewohner in Pflegeeinrichtungen und das Personal in medizinischen Einrichtungen bzw. in Pflegeeinrichtungen erhalten.

Eine genauere Übersicht zu den Empfehlungen zur Impfung gegen Covid-19 für einzelne Personengruppen finden Sie im Epidemiologischen Bulletin 8/2023.

Die Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer (≥ 12 Jahre: Comirnaty Original/Omicron BA.1, ≥ 5 Jahre: Comirnaty Original/Omicron BA.4/5) und von Moderna (≥ 12 Jahre: Spikevax bivalent Original/OmicronBA.1, Spikevax bivalent Original/Omicron BA.4/5) sind nur zur Auffrischung zugelassen. Auch hier bietet die StiKo im Bulletin 8/2023 eine detaillierte Übersicht an zum Einsatz der verschiedenen zugelassenen Coronaimpfstoffe (Informationen zur Altersgruppe, Dosierung, Grundimmunisierung, Auffrischimpfung und weitere Besonderheiten). 

Die Anlage 2 der Schutzimpfungsrichtlinie wurde um die Dokumentationsnummern für die Coronaimpfungen ergänzt (Standardimpfungen je Impfstoff, Auffrischimpfung für Comirnaty und Spikevax bivalent und berufliche Impfungen je Impfstoff).

 Diese Dokumentationsnummern dienen - wie auch bei den anderen Impfungen – als Abrechnungsziffern über die KVH. Das ärztliche Honorar für eine Covid – 19 Impfung beträgt bis zum 31.12.23 15 Euro.