Bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss die Dosierung ab 1. 11. auf das Rezept
Ärzte müssen bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ab dem 1. November auf dem Arzneimittelrezept entweder die Dosierung angeben oder kennzeichnen, dass der Patient einen Medikationsplan bzw. eine schriftliche Dosierungsanweisung erhalten hat (18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV).
Ausgenommen sind danach Verordnungen, die unmittelbar an Ärzte abgegeben werden, zum Beispiel für den Sprechstundenbedarf. In diesem Fall ist die Dosierungsangabe nicht notwendig. Aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit wird eine Dosierungsanweisung auch für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel empfohlen.
Dosierungsangabe bei Betäubungsmitteln
Bei der Verordnung von Betäubungsmitteln ist laut Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) weiterhin die Angabe einer Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgabe verpflichtend notwendig. Im Falle, dass dem Patienten eine schriftliche Gebrauchsanweisung übergeben wurde, erfolgt der Hinweis ≫gemäß schriftlicher Anweisung≪.
Angabe hinter der Verordnungszeile
Die Software unterstützt seit dem 1. Oktober die Dosierungsangabe. Auf dem Arzneimittelrezept erfolgt der Aufdruck der Dosierung (z.B. ≫ 0-0-1 ≪) hinter dem verordneten Präparat am Ende der Verordnungszeile. Die Kennzeichnung, dass ein Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt, erfolgt über das Kürzel ≫Dj≪. „Dj“ bedeutet in diesem Zusammenhang „Dosierung ja“.
Beispiele:
Eliquis 5mg 60 Stück N2 >> 1-0-1 <<
oder
Lixiana 60mg 98 Stück N3 >> Dj <<