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20.03.2020

Ärzte und Apotheker in Hamburg aktivieren Notfallverfahren für Rezepte

Patienten, die aktuell nur verschreibungspflichtige Arzneimittel benötigen, werden gebeten, die dafür erforderlichen Rezepte - soweit möglich - telefonisch bei Ihrer Arztpraxis zu bestellen und von einem Besuch in der Arztpraxis abzusehen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, zu einer Verminderung von nicht unbedingt notwendigen Kontakten insbesondere zu gefährdeten Berufsgruppen - und dazu gehören eben auch Ärzte und Apotheker - beizutragen. Die Arztpraxen faxen die Rezepte dann an die vom Patienten benannte (Stamm-)Apotheke).

Die Apotheke wird sich von der Echtheit der Verschreibung durch geeignete Maßnahmen überzeugen und die Medikamente an die Patienten ausgeben. Sofern die Apotheke einen Botendienst anbietet, kann dieser im dringenden Versorgungsfall oder bei Quarantäne genutzt werden, um die Patienten zu versorgen. Notwendige Beratungen werden auf telefonischem Wege durchgeführt. Voraussetzung dafür ist, dass der Patient mit seiner Apotheke Kontakt aufnimmt und das weitere Vorgehen abklärt.

CAVE: Bei BTM - oder T- Rezepten bedarf es vorab der individuellen Absprache zwischen Praxis und Apotheke!