Änderungen bei der Podologie
Podologie darf bei sensiblen Störungen verordnet werden:
- seit langem beim diabetischen Fußsyndrom im Rahmen der diabetischen Neuropathie mit oder ohne Angiopathie (Diagnosegruppe DF)
- seit dem 1.7.2020 bei der krankhaften Schädigung am Fuß als Folge einer sensiblen Störung bei Neuropathien und systemischen Autoimmunerkrankungen (Diagnosegruppe NF) und beim Querschnittssyndrom (Diagnosegruppe QF). Nach §27b der Heilmittel-Richtlinie muss im Rahmen der Eingangsdiagnostik ein dermatologischer und ein neurologischer Befund erhoben werden. Wenn die sensible Neuropathie nicht gesichert werden kann, ist eine fachärztliche Untersuchung herbeizuführen
Seit dem 1.7.22 kann die Behandlung des Unguis incarnatus mit der Nagelspange verordnet werden (Diagnosegruppe UI 1 (Stadium 1) und UI2 (Stadien 2 und 3)). Für jeden behandelten Nagel muss 1 Verordnung ausgestellt werden).