Ab 1. Oktober bietet die Verordnungssoftware Informationen zur Frühen Nutzenbewertung
Informationen über den Zusatznutzen neuer Arzneimittel (Beschlüsse zur Frühen Nutzenbewertung) werden jetzt in der Verordnungssoftware hinterlegt. Hiermit wird die gesetzliche Vorgabe, dass Ärzte über die Beschlüsse des GBA zur Frühen Nutzenbewertung schneller informiert werden sollen, umgesetzt. Zunächst werden nur die ab dem 1. Juli 2020 gefassten Beschlüsse abgebildet. Informationen zu den früheren Nutzenbewertungen folgen später. Die KBV hat zu diesem Thema eine ausführliche Praxisinformation erstellt.