
Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch
Ärztinnen und Ärzte haben die Möglichkeit, Verdachtsfälle von Arzneimittelmissbrauch anonym zu melden.
Manchmal wünschen in der Praxis nicht bekannte Patienten Arzneimittel, bei denen Missbrauch befürchtet werden muss (z.B. Opioide, Benzodiazepine, Pregabalin). Patienten behaupten in solchen Fällen oftmals, es gebe einen behandelnden Arzt, dessen Praxis wegen Krankheit oder Urlaub aber gerade geschlossen sei. Bitte erfragen Sie in solchen Fällen genau, wer diese Arzneimittel mit welcher Indikation und welcher Dosierung verordnet hat. Überprüfen Sie gegebenenfalls die Behauptung, dass die Praxis geschlossen ist, durch einen Telefonanruf. Wenn Sie den Verdacht auf einen Arzneimittelmissbrauch haben, dürfen Sie die gewünschten Arzneimittel weder auf einem Kassen- noch auf einem Privatrezept verordnen. Das wäre ein Verstoß gegen die Berufsordnung: nach §7 Absatz 8 der Berufsordnung darf einem Missbrauch von Arzneimitteln nicht Vorschub geleistet werden. Damit in solchen Fällen andere ärztliche Kolleginnen und Kollegenvor einer Verschreibung gewarnt werden,bitten wir um Mitteilung. Dafür steht ein Meldebogen zur Verfügung.
Für den Umgang mit arzneimittelabhängigen Patienten beachten Sie bitte auch die gemeinsame Handlungsempfehlung von Ärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung und Apothekerkammer Hamburg zur Verordnung von Benzodiazepinen. Sie können sich außerdem an die Krankenkasse wenden; diese darf die Ärzte informieren, die bereits an den Patienten verschrieben haben.
Verdachtsmeldungen auf Arzneimittelmissbrauch 2023
- Ein 34-jähriger Patient, versichert bei der TK, PLZ 20249; der Patient hat in mehreren Praxen Zopiclon gefordert
- Nur vereinzelte Patienten (2021 waren es 22!) suchten mindestens 4 Praxen auf, um mehr Zopiclon (maximal über 2500 Tbl. zu 7,5mg) zu bekommen
- Ein 27-jähriger Patient, versichert bei der AOK Bayern, PLZ 22765; der ungepflegte und intoxikiert wirkende Patient wünscht „gegen seine Beschwerden“ Bromazepam; er kann keine genaueren Angaben machen