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Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Praxis
Recht & Verträge
Verträge der KVH
Auslands-Schutzimpfungen und sonstige Impfungen
Verträge
Auslands-Schutzimpfungen und sonstige Impfungen
Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V in Verbindung mit § 20i Abs. 2 SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Impfleistungen im Rahmen von Auslandsreisen als Satzungsleistungen mit der AOK Rheinland/Hamburg
Verträge
Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V i. V. m. § 20i Abs. 2 SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Impfleistungen im Rahmen von Auslandsreisen als Satzungsleistung i. d. F. ab 19. Januar 2018 mit der AOK Rheinland/Hamburg
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Ältere Fassungen
Verträge
Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V in Verbindung mit § 20i Absatz 2 SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Impfleistungen im Rahmen von Auslandsreisen als Satzungsleistungen mit der AOK Rheinland/Hamburg i. d. F. des 1. Nachtrages ab 1. Januar 2017
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Verträge
Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V in Verbindung mit § 20i Absatz 2 SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Impfleistungen im Rahmen von Auslandsreisen als Satzungsleistungen mit der AOK Rheinland/Hamburg ab 1. April 2014
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Impfvereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V i. V. m. § 20i Abs. 2 SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Impfleistungen im Rahmen von Auslandsreisen als Satzungsleistung mit der BARMER
Verträge
Impfvereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V i. V. m. § 20i Absatz 2 SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Impfleistungen im Rahmen von Auslandsreisen und sonstigen Indikationen als Satzungsleistung mit der BARMER i. d. F. des 2. Nachtrages
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Ältere Fassungen
Verträge
Impfvereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V i. V. m. § 20i Abs. 2 SGB V über die Durchführung u. Abrechnung von Impfleistungen im Rahmen von Auslandsreisen als Satzungsleistung i. d. F. des 1. Nachtrages ab 1. Juli 2020 mit der BARMER
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Verträge
Impfvereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V i. V. m. § 20i Abs. 2 SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Impfleistungen im Rahmen von Auslandsreisen als Satzungsleistung mit der BARMER ab 1. April 2019
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Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen bei Auslandsreisen nach § 20d Abs. 2 SGB V mit der BKK vor Ort (jetzt: VIACTIV)
Verträge
Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen bei Auslandsreisen mit der BKK vor Ort ab 1. Oktober 2014
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Ältere Fassungen
Verträge
Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen bei Auslandsreisen nach § 20d Abs. 2 SGB V mit der BKK vor Ort ab 1. April 2012
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Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten bei privaten Auslandsreisen (Impfvereinbarung - Ausland) und Impfung zur Prävention von Gebärmutterhalskrebs mit Humanem Papillomvirus-Impfstoff (HPV) nach § 20d Abs. 2 SGB V mit der Deutsche BKK
gekündigt zum 31. Dezember 2016!
Ältere Fassungen
Verträge
Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten bei privaten Auslandsreisen (Impfvereinbarung - Ausland) mit der Deutsche BKK i. d. F. der 2. Ergänzungsvereinbarung ab 1. Juli 2015
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Verträge
Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten bei privaten Auslandsreisen (Impfvereinbarung - Ausland) und Impfung zur Prävention von Gebärmutterhalskrebs mit Humanem Papillomvirus-Impfstoff (HPV) nach § 20d Abs. 2 SGB V mit der Deutsche BKK i. d. F. der 1. Ergänzungsvereinbarung ab 1. Oktober 2011
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Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V i. V. m. § 20 d Abs. 2 SGB V über die Durchführung und Abrechnung von zusätzlichen Schutzimpfungen sowie von Impfungen im Rahmen von Auslandsreisen als Satzungsleistungen mit der KNAPPSCHAFT
Verträge
Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V i. V. m. § 20d Abs. 2 SGB V über die Durchführung und Abrechnung von zus. Schutzimpfungen sowie Impfungen im Rahmen von Auslandsreisen als Satzungsleistung mit der KNAPPSCHAFT ab 1. April 2012
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Ältere Fassungen
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Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen bei Auslandsreisen nach § 20d Abs. 2 SGB V mit der Novitas BKK
gekündigt zum 30. September 2014!
Ältere Fassungen
Verträge
Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen bei Auslandsreisen nach § 20d Abs. 2 SGB V mit der Novitas BKK ab 1. April 2012
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Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V i. V. m. § 20d Abs. 2 SGB V über die Durchführung und Abrechnung von zusätzlichen Schutzimpfungen sowie von Impfungen im Rahmen von Auslandsreisen als Satzungsleistungen mit der pronova BKK
Verträge
Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V i. V. m. § 20d SGB V über die Durchführung und Abrechnung von zus. Schutzimpfungen sowie von Impfungen im Rahmen von Auslandsreisen als Satzungsleistungen mit der pronova BKK ab 1. April 2014
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