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26.01.2024 Qualität

Sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS)

Viele medizinische Leistungen werden heute sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor erbracht. Auch werden Patienten im Verlauf einer Behandlung häufig in beiden Sektoren versorgt. Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss deshalb verpflichtet, Verfahren zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung zu entwickeln. Zunächst wurden Abläufe, Strukturen sowie die Aufgaben der beteiligten Organisationen in einer Richtlinie über die einrichtungs- und sektorenübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung festgelegt. Damit besteht die Möglichkeit, Versorgungsqualität sektorenübergreifend zu messen, zu bewerten und Qualitätsverläufe patientenbezogen über einen längeren Zeitraum (sog. Follow-up) zu betrachten. Die Qualitätssicherung betrifft sowohl Leistungen, die in beiden Sektoren angeboten werden, als auch sektorenübergreifende Behandlungsabläufe.