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04.02.2020

Wiederaufnahme der Stichprobenprüfungen in den Leistungsbereichen konventionelle Radiologie, Computertomographie und Kernspintomographie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien Radiologie (QBR-RL) und Kernspintomographie (QBK-RL) neu gefasst. Diese wurden vom Bundesministerium für Gesundheit nicht beanstandet. Die Beschlüsse sehen vor, dass 2020 in den Leistungsbereichen konventionelle Radiologie, Computertomographie und Kernspintomographie wieder Stichprobenprüfungen durchgeführt werde.

Die Beschlüsse zu beiden Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien wurden am 23. Januar 2020 bzw. 30. Januar 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind damit in Kraft getreten. Die Richtlinien können auf der Internetseite des G-BA eingesehen werden.

Was ist wichtig für Sie?

  • Die Kassenärztliche Vereinigung wird die Stichprobenprüfungen der ab dem Inkrafttreten der beiden Richtlinien erbrachten Leistungen in diesem Jahr wiederaufnehmen. Mit den ersten Anforderungen von Unterlagen ist jedoch nicht vor dem 3. Quartal 2020 zu rechnen.
  • Im Kalenderjahr 2020 werden einmalig nur zwei Prozent der Ärztinnen und Ärzte geprüft, die im Jahr 2020 entsprechende Leistungen erbringen und abrechnen. Ab dem Kalenderjahr 2021 werden wieder vier Prozent der Leistungserbringer einer Stichprobenprüfung unterliegen.
  • Die Patienten sind über Art und Umfang der Datenverarbeitung im Rahmen der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien Radiologie und Kernspintomographie in geeigneter Form qualifiziert zu informieren. Zu diesem Zweck hat der Gemeinsame Bundesausschuss ein Patientenmerkblatt erstellt, das auf seiner Internetseite unter veröffentlicht wurde.