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30.03.2021

Verlängerung der NäPA-Sonderregelungen

Nichtärztliche Praxisassistenten können coronabedingt schon vor Abschluss ihrer Fortbildung tätig werden. 

Die Sonderregelungen für die nichtärztlichen Praxisassistenten (NäPA) in Ausbildung sowie für die Refresher-Kurse wurden ebenfalls bis zum 30. Juni verlängert. Damit ist es den Kassenärztlichen Vereinigungen möglich, die Genehmigung für die NäPA auch zu erteilen, wenn nachgewiesen wird, dass mit der Fortbildung zur NäPA bereits begonnen wurde und der voraussichtliche Abschluss der Fortbildung bis zum 30. Juni erfolgt. 
Zudem kann bei bereits erteilten Genehmigungen die Frist für den Nachweis der Refresher-Fortbildung um zwölf Monate verlängert werden, sofern die Drei-Jahres-Frist für die Wahrnehmung des Refresher-Kurses im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni endet.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der KBV-Seite

 

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