
ZWEITMEINUNGSVERFAHREN: NEUE INDIKATION „Eingriffe bei lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom"
Zum 01.04.2025 wurde die G-BA Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung um eine weitere Indikation ergänzt „Eingriffe bei lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom“.
Wenn einem Patienten ein „Eingriff bei lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzino“ empfohlen wird, kann er sich bei einem Zweitmeiner zur Notwendigkeit des Eingriffs oder zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten, beraten lassen.
Haben Sie noch Fragen zu dem Inhalt dieser Richtlinie? Wir helfen Ihnen unter den u. g. Telefonnummern gern weiter.
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail
Janine Klockmeier 040/ 22 802 - 797 janine.klockmeier@kvhh.de
Monika Marks 040/ 22 802 – 603 monika.marks@kvhh.de
Lucas Rathke 040/ 22 802 – 358 lucas.rathke@kvhh.de