ZWEITMEINUNGSVERFAHREN: NEUE INDIKATION „CHOLEZYSTEKTOMIE - ENTFERNUNG DER GALLENBLASE“
Zum 01.01.2023 wurde die G-BA Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung um eine weitere Indikation ergänzt „Cholezystektomie“ (Entfernung der Gallenblase).
Wenn einer Patientin oder einem Patienten die „Entfernung der Gallenblase“ empfohlen wird, kann sie oder er sich bei einem Zweitmeiner zur Notwendigkeit des Eingriffs oder zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten, beraten lassen.
Haben Sie noch Fragen zu dem Inhalt dieser Richtlinie? Wir helfen Ihnen unter den u. g. Telefonnummern gern weiter.
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail
Monika Marks 040/ 22 802 – 603 monika.marks@kvhh.de
Lucas Rathke 040/ 22 802 – 358 lucas.rathke@kvhh.de