
Übernahmeantrag bei Statuswechsel
Ein sogenannter Status- und/oder Arbeitgeberwechsel bzw. Änderung der Betriebsstätten bezogenen Voraussetzungen führt dazu, dass erteilte Genehmigungen automatisch unwirksam werden.
Hinweis: Im Rahmen eines Status- und/oder Arbeitgeberwechsel bzw. Änderung der Betriebsstätten bezogenen Voraussetzungen müssen Genehmigungen neu beantragt werden.
Der Antrag unterliegt dann den zum Zeitpunkt der erneuten Antragstellung geltenden rechtlichen Bestimmungen.