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Übernahmeantrag bei Statuswechsel

Unter bestimmten Voraussetzungen werden Genehmigungen für genehmigungspflichtige Leistungen ungültig und müssen neu beantragt werden.

Dies ist der Fall

  • bei einem Statuswechsel (von der Zulassung in eine Anstellung oder umgekehrt),
  • bei einem Arbeitgeberwechsel (von einer Anstellung in eine neue – oder auch bei einer zusätzlichen, weiteren Anstellung)
  • bei einer Änderung der betriebsstättenbezogenen Voraussetzungen (Verlegung des Standorts oder Eröffnung eines weiteren Standortes)
  • bei einer Änderung der Praxiskonstellation (z.B. Umwandlung einer BAG in ein MVZ).

Der Antrag unterliegt dann den zum Zeitpunkt der erneuten Antragstellung geltenden rechtlichen Bestimmungen. Eine rückwirkende Genehmigung ist nicht möglich.

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