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Übernahmeantrag bei Statuswechsel

Ein sogenannter Status- und/oder Arbeitgeberwechsel bzw. Änderung der Betriebsstätten bezogenen Voraussetzungen führt dazu, dass erteilte Genehmigungen automatisch unwirksam werden.

Hinweis: Im Rahmen eines Status- und/oder Arbeitgeberwechsel bzw. Änderung der Betriebsstätten bezogenen Voraussetzungen müssen Genehmigungen neu beantragt werden.

Der Antrag unterliegt dann den zum Zeitpunkt der erneuten Antragstellung geltenden rechtlichen Bestimmungen. 

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