Genehmigung
Stoßwellenlithotrypsie bei Harnsteinen (ESWL)
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Melissa Awada 040 / 22 802 - 449 melissa.awada@kvhh.de Rita Fischer 040 / 22 802 - 447 rita.fischer@kvhh.de Martha Krause 040 / 22 802 - 384 martha.krause@kvhh.de Sindy Richter 040 / 22 802 - 551 sindy.richter@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
genehmigung@kvhh.de- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
Facharzt für Urologie
- EBM Kapitel / GOP
26330
- Fachliche Anforderung
Als Facharzt für Urologie:
- Zeugnis über mindestens 200 selbständig durchgeführte Harnstein-Stoßwellenlithotripsien
oder
andere Fachärzte:
- Zeugnis über mindestens 200 selbständig durchgeführte Harnstein-Stoßwellenlithotripsien und mindestens 20 perkutane Nephrostomien und mindestens 20 retrograde Sondierungen der Ureteren als Techniken der Harnableitung
- zusätzliche Anforderungen
Genehmigungen für die Ultraschalldiagnostik der Uro-Genitalorgane mittels B-Modus-Verfahren und der Röntgendiagnostik des Harntraktes.