Onkologie (Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung)
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Melissa Awada 040 / 22 802 - 449 melissa.awada@kvhh.de Rita Fischer 040 / 22 802 - 447 rita.fischer@kvhh.de Martha Krause 040 / 22 802 - 384 martha.krause@kvhh.de Sindy Richter 040 / 22 802 - 551 sindy.richter@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
genehmigung@kvhh.de- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
- Fachärzte für Innere Medizin und Hämatoonkologie und Onkologie
- Fachärzte mit der Zusatzweiterbildung "Medikamentöse Tumortherapie"
- EBM Kapitel / GOP
86510, 86512, 86514, 86516, 86518, 86520
- Fachliche Anforderung
Fachliche Qualifikation:
- Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie
- Facharztweiterbildung mit der Zusatzbezeichnung Medikamentöse Tumortherapie oder
- Facharzt- bzw. Gebietsbezeichnung, die die Inhalte der Zusatzbezeichnung Medikamentöse Tumortherapie erfüllen
Nachweis über betreute onkologische Patienten:
Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie:
Betreuung von durchschnittlich 120 Patienten / Quartal und Arzt (in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung) mit soliden Tumoren oder hämatologischen Neoplasien, darunter 70 Patienten, die mit medikamentöser Tumortherapie behandelt werden, davon 15 mit intravasaler und/oder intrakavitärer und/oder intraläsionaler Behandlung.
Andere Fachgruppen:
Betreuung von durchschnittlich 80 Patienten / Quartal und Arzt (in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung) mit soliden Tumoren, darunter 60 Patienten die mit medikamentöser Tumortherapie behandelt werden, davon 10 mit intravasaler und/oder intrakavitärer und oder intraläsionaler Behandlung.
Ausnahme Neu- und Jungpraxen:
- Neu- und Jungpraxen bzw. neu und kürzer als zwei Jahre zugelassene Ärzte sind bei gegebener fachlicher Qualifikation auch dann zur Teilnahme an der Vereinbarung zuzulassen, wenn die entsprechenden Patientenzahlen vor dem Beginn der Teilnahme an der Vereinbarung sowie innerhalb der darauf folgenden 24 Monate noch unterschritten werden
- zusätzliche Anforderungen
- Bildung und Nachweis einer onkologischen Kooperationsgemeinschaft
- Nachweis über qualifiziertes Pflegepersonal
- Gewährleistung der organisatorischen Maßnahmen gemäß § 5 Onkologie-Vereinbarung