MR Angiographie
Die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von MR-Angiographien wird mit einer Auflage für die Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung erteilt.
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Güler Aykac 040 / 22 802 - 895 gueler.aykac@kvhh.de Natalie Wawrzeniez 040 / 22 802 - 570 natalie.wawrzeniez@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
qualitaetssicherung@kvhh.de- Stichprobenprüfung
Was wird überprüft?
Die bildliche und schriftliche Patientendokumentation.
Umfang der Überprüfung
Es werden jährlich von mindestens 20% der Ärzte, die Leistungen erbringen und abrechnen, die Dokumentationen zu 12 abgerechneten MR-Angiographien und 30 MR-Angiographien der Venen angefordert. Die Auswahl der MR-Angiographien erfolgt nach dem Zufallsprinzip.
Überprüfung
Jede der eingereichten Dokumentationen ist daraufhin zu beurteilen, ob der Entscheidungsgang zur Indikationsstellung
- nachvollziehbar beziehungsweise eingeschränkt nachvollziehbar oder
- nicht nachvollziehbar ist.
Klinische Fragestellungen, die eine Indikation zur MR-Angiographie begründen, sind in Anlage 2 der Qualitätssicherungsvereinbarung zur MR-Angiographie, gegliedert nach Gefäßart und -region, aufgeführt. Weitere Indikationsstellungen zur MR-Angiographie sind besonders zu begründen.
Ergebnisse
Für die Dokumentation jedes Patienten wird eine Einzelbewertung durchgeführt. Auf der Grundlage der Einzelbewertungen wird eine Gesamtbewertung aller eingereichten Dokumentationen anhand der Beurteilungskategorien gebildet.
Die Überprüfung der Dokumentation hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit des Entscheidungsgangs zur Indikationsstellung gilt als nicht bestanden, wenn mindestens 10 % der Dokumentationen als nicht nachvollziehbar beurteilt wurden.
Beurteilungskategorien
- keine Beanstandungen
- geringe Beanstandungen
- erhebliche Beanstandungen
- schwerwiegende Beanstandungen
Kompetenzcenter
Die Prüfungen erfolgen durch das Kompetenzcenter-Kernspintomographie der Arbeitsgemeinschaft der Nord KVen (KV Hamburg – KV Schleswig-Holstein – KV Mecklenburg Vorpommern).
Das Kompetenzcenter ist der KV Schleswig-Holstein angegliedert.