Genehmigung
MR-Angiographie
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Melissa Awada 040 / 22 802 - 449 melissa.awada@kvhh.de Rita Fischer 040 / 22 802 - 447 rita.fischer@kvhh.de Martha Krause 040 / 22 802 - 384 martha.krause@kvhh.de Sindy Richter 040 / 22 802 - 551 sindy.richter@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
Facharzt für Radiologie
- EBM Kapitel / GOP
- Kapitel 34.4.7
- Fachliche Anforderung
- Nachweis über eine mindestens 24monatige ganztägige Weiterbildung in der kernspintomographischen Diagnostik unter Anleitung (12 Monate können durch eine ganztägige Tätigkeit in der computertomographischen Diagnostik unter Anleitung ersetzt werden.)
- Selbständige Indikationsstellung, Durchführung, Befundung und Dokumentation von 150 MR-Angiographien unter Anleitung innerhalb der letzten 5 Jahre vor Antragstellung. Davon müssen 75 auf den Bereich der Hirn- und Halsgefäße fallen.
- Von den nachzuweisenden MR-Angiographien müssen mindestens 20% mit der kontrastmittelverstärkten CE-Technik erstellt worden sein.
- Apparative Anforderungen
Die apparative Ausstattung ist anhand des Formulars „Gerätenachweis Kernspintomographie“ nachzuweisen.
- Organisatorische Anforderungen
Die organisatorischen Voraussetzungen sind zu bestätigen bzw. nachzuweisen.
- Der Patient kann nach einer MR-Angiographie mit kontrastmittelverstärkter Technik nach Kontrastmittelgabe gemäß den Vorgaben der Arzneimittelinformation des applizierten Kontrastmittels nachbeobachtet werden.
- Für die Befundung werden die erstellten Original-Schnittbilder (Quellbilder) herangezogen.
- Die Erstellung von geeigneten Rekonstruktionen (insbesondere Maximale Intensitäts Projektions-Rekonstruktionen) zur sicheren Befunddokumentation ist gewährleistet.
- Es wird eine repräsentative Auswahl diagnoserelevanter Original-Schnittbilder und Rekonstruktionen archiviert.
Zusätzlich bei der Durchführung von MR-Angiographien mittels kontrastmittelverstärkter (CE-) Technik
- Die Möglichkeit zur (Kontrastmittel-) Bolustriggerung (mittels Bolustiming oder Bolustracking) ist gegeben.
- Die Verwendung eines Injektors zur automatisierten und reproduzierbaren Gabe von Kontrastmittel sowie unmittelbar im Anschluss zu applizierender Spüllösung ist gewährleistet.
- Sofern Leistungen der MR-Angiographie der Becken- und Beinarterien (ohne Fußgefäße) ausgeführt und abgerechnet werden ist gewährleistet, dass diese Aufnahmen mit einer einmaligen Kontrastmittelgabe durchgeführt werden.